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Auszug aus den Klassifizierungsvorgaben der TIN des Deutschen Tourismusverbands:
“Klassifizierung für Ferienwohnungen, -häuser und Privatzimmer. Die Klassifizierung des DTV wurde 1994 entwickelt und wird nach ihrer 2. Überarbeitung im Februar 1999 bundesweit umgesetzt. Sie ergänzt die Klassifizierung für gewerbliche Beherbergungsbetriebe, die als “Deutsche Hotelklassifizierung” durch den Deutschen Hotel-und Gaststättenverband (DEHOGA) bzw. durch dafür gegründete Gesellschaften durchgeführt wird. Zur Kennzeichnung der Qualität privater Ferienunterkünfte hat der DTV auf die Sterne als international anerkannte Symbole zurückgegriffen. In den Gastgeberverzeichnissen sollte auf die Unterschiede zwischen Deutscher Hotelklassifizierung und der DTV-Klassifizierung unbedingt deutlich hingewiesen werden. Dazu werden die Sterne-Ergebnisse der Ferienwohnungen und -häuser mit einem F gekennzeichnet. Im Privatzimmerbereich können maximal 4 Sterne vergeben werden. Privatzimmer, Ferienhäuser und -wohnungen werden anhand der DTV-Kriterien klassifiziert. Die Durchführung der DTV-Klassifizierung liegt in der Hand der örtlichen Tourismusinstitutionen. Ihre Aufgabe ist es, die Vermieter über die Klassifizierung zu informieren, die Klassifizierungsbögen zu verteilen und auszuwerten, die Vermieter gegebenenfalls zu beraten und vom Ergebnis zu benachrichtigen. Die Ergebnisse der Klassifizierung werden in den lokalen Unterkunftsverzeichnissen veröffentlicht. Über die örtliche Tourismusorganisationen können auf Wunsch der Vermieter Klassifizierungsschilder und/oder Urkunden beim Deutschen Tourismusverband bestellt werden. Verbindlich festgelegt wurde die Gültigkeitsdauer der Klassifizierung: Sie gilt für drei Jahre und muss danach erneut durchgeführt werden. Auf den Klassifizierungsschildern wird die Gültigkeitsdauer durch eine Plakette angezeigt. Die im Verzeichnis den Beherbergungsbetrieben sowie privaten Anbietern zugeordneten Sterne sind das Ergebnis einer freiwilligen Klassifizierung durch die Landesverbände des Gastgewerbes, des Campingwesens und der Tourismusorganisationen Betriebe, Campingplätze oder private Anbieter mit der Kennzeichnung n.t. haben an der freiwilligen Klassifizierung nicht teilgenommen. Ein Rückschluss auf ihren Standard ist damit nicht verbunden.
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